Im Falle eines Sterbefalls, Umzugs oder aus anderen Gründen eine Entrümpelung notwendig ist, eine Haushaltsauflösung, auch als Wohnungsauflösung bezeichnet, ist die professionelle Räumung einer privaten Wohnung, Häusern, Verlassenschaften, Garagen, Gartenhäuser, Kellerräume, Dachböden,Geschäftslokale und Bürohäuser, vom Hausrat des Inhabers, nennt man Entrümpelung. Auch entstande umweltschädliche Rückstände in ökologisch unschädliche oder im Vergleich zur Ausgangslage weniger schädliche Stoffe sind inbegriffen. Bei den zu entsorgenden Gegenständen handelt es sich meist um Sperrmüll und anderen wertlosen Hausrat.
Die Entfernung, Aussortierung und Entsorgung unbrauchbarer und wertloser Gegenstände im Zuge einer Haushalts- oder Firmenauflösung wird als Entrümpelung bezeichnet.

Haushalts- und Firmenauflösung

Bei einer Haushaltsauflösung, wird tatsächlich der “gesamte” Haushalt entrümpelt. Dazu gehört nicht nur der Abfall, mechanische und eletrische Objekte aller Art, sondern auch Teppichböden, Gardinenstangen und bei Wunsch auch Deckenplatten, Wand- und Bodenfliesen, Parkettböden, Nägel, Schrauben, sogar aufgebaute Möbel können demontiert werden.

Entsorgung

Entsorgung ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Tätigkeiten, die der Beseitigung oder Verwertung von Abfällen dienen. Unter Entsorgung versteht man dabei die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte oder die Überführung.
Entsorgung des Abfalls, Abwassers, Giftmülls, Klärschlamms, Altlast, Altgeräte und Verpackungen.
Erfassen, Sammeln, Umformen der zu entsorgenden Stoffe;
Durchführung aller übrigen zur fachlichen Entsorgung notwendigen Aktivitäten, wie z.B. der Abtransport oder die Verschrottung gemäß den gesetzlichen Auflagen oder die Überführung in ein Endlager (meist bei festen, insbesondere radioaktiven, Abfällen, gegebenenfalls nach vorheriger Konditionierung und Verpackung). Zur Endlagerung von Abfällen benötigt man Mülldeponien oder andere geeignete Endlagerplätze.

Die Entsorgung im Sinne des Gesetzes ist die Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Sie umfasst die Aufgabenbereiche Abfallverwertung, auch Recycling genannt (Gewinnen von Stoffen oder Energie aus Abfällen), die Ablagerung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Sammelns, Beförderns, Behandelns, Lagerns und die endgültige Entledigung von Rückständen.

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